Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von etca© „Certified Excellence Coache / Trainer / Berater“ nach DIN EN ISO 17024:

Die Zertifizierung bietet die Gewähr, dass der zertifizierte etca©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ über das erforderliche Fach- und Handlungswissen verfügt und seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand hält.
Diese Prüfgrundsätze enthalten die Anforderungen, die ein zertifizierter etca
©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ zu erfüllen und im Zertifizierungsprozess nachzuweisen hat.
 
1. Anwendungsbereich
Diese Grundsätze finden Anwendung bei der Antragstellung und Durchführung von Prüfung und Zertifizierung von Personen, die als „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen zu diversen Fragen beraten, trainieren und coachen.
 
1.1. Zertifizierungstitel
Die zertifizierten Personen sind berechtigt, sich „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater nach DIN EN ISO 17024“ der Excellence Training & Coaching Academy (etca©)“  zu nennen.
 
1.2. Gültigkeit
Diese Prüfgrundsätze gelten ab dem 01.01.2021
 
 
2. Begriffe
Antragsteller / Antragstellerin
eine natürliche Person, die einen Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsprozess gestellt hat, um als „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater nach DIN EN ISO 17024“ der Excellence Training & Coaching Academy (etca©)“ tätig werden zu können oder Unternehmen, die entsprechende Zertifizierungen für ihre Mitarbeiter und / oder Teilnehmer beantragen.
 
Certified Excellence Coach / Trainer / Berater
eine natürliche Person, die Unternehmen und Einrichtungen zu individuellen Problemstellung berät, trainiert oder coacht.
 
Kandidat / Kandidatin
Antragsteller / Antragstellerin, der / die zur Prüfung zugelassen ist
  
Kompetenz
Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen
 
Prüfer / Prüferin
Person, die im Auftrag der Zertifizierungsstelle den Kandidaten / die Kandidatin prüft
  
Rezertifizierung
Prüfung und Zertifizierung einer Person bei Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats zur Ausstellung eines neuen Zertifikates
 
Zertifizierung
Maßnahme, mit der die Zertifizierungsstelle bestätigt, dass die zertifizierte Person die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt
 
Zertifizierungsanforderungen
Anforderungen, die zu erfüllen sind, um die Zertifizierung zu erlangen oder aufrecht zu erhalten
 
Zertifizierungsprogramm
Beschreibung der Kompetenz und anderer Anforderungen, bezogen auf Personengruppen mit spezifischen Tätigkeiten oder Fertigkeiten.
Diese Prüfgrundsätze stellen das Zertifizierungsprogramm dar.
 
Zertifizierungsprozess
Tätigkeiten, mit denen eine Zertifizierungsstelle ermittelt, ob eine Person die Zertifizierungsanforderungen erfüllt, einschließlich Antragstellung, Begutachtung, Entscheidung über die Zertifizierung, Rezertifizierung sowie die Verwendung von Zertifikaten und Logos / Zeichen
 
Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung, Kompetenzanforderungen
Der etca© – „Excellence-Certified Coach / Trainer / Berater“ berät Privatpersonen, Unternehmen und Einrichtungen fach- und sachgerecht zu relevanten Themen und stößt entsprechende Veränderungsprozesse an.
Er berät Privatpersonen, Unternehmen und Einrichtungen so, dass sie Chancen, Möglichkeiten und Risiken, die sich durch individuelle Lösungsstrategien ergeben, realistisch einschätzen, Lösungsansätze erkennen und daraus zielführende Maßnahmen ableiten können.
 
Zu seinen Tätigkeiten und Aufgaben gehören insbesondere:
- Auftrag klären
- Handlungsbedarf ableiten, Maßnahmen vereinbaren und planen, Prioritäten festlegen
- Datenschutz, Vertraulichkeit beachten und einfordern
- Nutzen für die Organisation aufzeigen, die sich aktiv mit dem beauftragten Thema befasst
- relevante Informationen an die Kunden, Beschäftigten und die Führungskräfte geben
- Workshop mit den Akteuren vorbereiten und durchführen
- mögliche Maßnahmen aufzeigen und Priorisierung anleiten
- bei der Festlegung konkreter Maßnahmen unterstützen
- Möglichkeiten für Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen und zum Erfahrungsaustausch aufzeigen
- Dokumentation sicherstellen
 
Zur professionellen Wahrnehmung dieser Aufgaben und Durchführung der Beratung muss der etca©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ über fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenz
verfügen, insbesondere:
 
Fachkompetenz
- Grundlagen der Arbeitsgestaltung, sowie von personenorientierten Settings
- Grundlagen von Psychologie & Kommunikation in interdisziplinären Ansätzen
- Kompetenzen und Defizite unterschiedlicher Personengruppen und Mentalitäten
- Argumentation zu Altersbildern / Altersstereotypen
- vertiefte Kenntnisse in anerkannten Methoden
- Kennen und Anwenden spezifischer Tools & Interventionen
- Umsetzung relevanter Datenschutzbelange
 
Methodenkompetenz
- Projektmanagement
- Moderation, Gesprächsführung
- Entwicklung von Konzepten
- Analysieren und Interpretieren
- Präsentieren
- Argumentieren
- Beraten
- Umgang mit digitalen Medien
 
Sozialkompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Impulse geben und motivieren
- Umgang mit Konflikten
- Aufbau und Pflege von Netzwerken
 
Personal- / Selbstkompetenz
- Glaubwürdigkeit / Authentizität
- sicheres Auftreten
- ergebnisorientiertes Handeln
- ganzheitliches Denken
- analytisches Arbeiten / Denken
- Offenheit für Veränderungen
- Beurteilungsvermögen
- systematisches Vorgehen
- Selbstmanagement
- Selbstreflexion 
- Empathie und Impathie
 
 
3. Zulassungsvoraussetzungen
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle prüft bei Erstantrag, ob der Antragsteller / die Antragstellerin die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung als etca©- „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ erfüllt.
 
Diese sind:

  • Absolvierung einer Ausbildung gemäß Zertifizierungsprogramm im Umfang von mindestens 250 UE oder Nachweise anderer relevanter Aus- und Weiterbildungen und einem Auswahlgespräch durch „etca©
  • Mindestalter von 27 Jahren
  • 50 Stunden externe Persönlichkeits- und Selbsterfahrung bei anerkannten Psychotherapeuten oder Supervision durch „etca©“-Workshop
  • Und / oder möglichst Universitätsstudium aus relevanten Fachbereichen wie z.B. Psychologie, Pädagogik, Philosophie oder ähnlichen Fächern
  • Alternativ eine 7-jährige fachspezifische berufliche Praxis, begleitet von thematisch relevanten Fortbildungen.
  • Teilnahme an einem insgesamt 3-tägigen Online-Assessment bei „etca©“ als Prüfungsvorbereitung mit Ablegen der entsprechenden Prüfungsvoraussetzungen

 
4. Durchführung der Prüfung
Nachdem die Prüf- und Zertifizierungsstelle festgestellt hat, dass der Antragsteller / die Antragstellerin die im Antrag zur Zertifizierung festgelegten Anforderungen erfüllt, informiert sie den Antragsteller / die Antragstellerin über die Zulassung zur Prüfung. Die anfallenden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung sind vor Antritt der Prüfung zu zahlen.
Vor Ablegen der Prüfung hat sich der Kandidat / die Kandidatin durch einen amtlichen Lichtbild-ausweis auszuweisen.
Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt.
In der Prüfung weist der Kandidat / die Kandidatin seine/ihre Kompetenzen als eta©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ nach.
Die Prüfung für die Kandidaten / Kandidatinnen findet durch die Ablegung einer schriftlichen Arbeitsprobe im Rahmen einer Praxisarbeit einschließlich eines Prüfungsgesprächs statt.
 
4.1. Arbeitsprobe:
Im Rahmen einer Praxisarbeit weist der Kandidat / Kandidatin zu einem selbstgewählten Thema die schriftliche Darlegung eines entsprechenden Coaching- / Training- / Beratermandats gemäß den Vorschriften der DIN EN ISO 17024 nach. Die Praxisarbeit sollte dabei den Umfang von 10 DIN A4-Seiten oder maximal 40.000 Zeichen nicht überschreiten.
 
4.2. Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung findet in der Regel als individuelles Fachgespräch statt:

  • Vorstellen des / der durchgeführten Coachings / Training / Beratung in anonymisierter Form
  • gemeinsame Diskussion zur vorgestellten Prozess- und Methodenkompetenz im Kreis der Prüfer / Prüferinnen
  • Fachfragen der Prüfer / Prüferinnen

 
Die Prüfung erstreckt sich über etwa 30-60 Minuten pro Kandidat / Kandidatin.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personenzertifizierungsstelle sind berechtigt, an den Prüfungen beobachtend teilzunehmen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile (Arbeitsprobe, mündliche Prüfung) den Anforderungen entsprechen und der Prüfer das Zertifikat ausspricht.
 

5. Zertifizierung, Zertifikatsüberwachung, Rezertifizierung
5.1. Zertifizierungsentscheidung
Die Zertifizierungsentscheidung wird dem Kandidaten / der Kandidatin und dem Auftraggeber / der Auftraggeberin mitgeteilt. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle stellt nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung ein entsprechendes Zertifikat aus. Bei einer negativen Zertifizierungsentscheidung werden dem Kandidat / der Kandidatin die Gründe hierfür genannt.
 
5.2. Gültigkeitsdauer des Zertifikats
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt 3 Jahre und beginnt mit der Ausstellung des Zertifikates. Das Zertifikat bleibt Eigentum der Prüf- und Zertifizierungsstelle.
 
5.3. Verhaltensanforderungen
Die zertifizierten etca©-„Certified-Excellence Coach / Trainer / Berater“ verpflichten sich,

  1. ihre eigene Handlungskompetenz weiterzuentwickeln
  2. ihr Fachwissen zu relevanten Themen stets aktuell zu halten
  3. sich jederzeit so zu verhalten, dass Ansehen und Ruf der Zertifizierung nicht beschädigt werden, wobei sie insbesondere eine positive Haltung zu „Diversität“, „interkultureller Kommunikation“, sowie dem „Gleichbehandlungsgrundsatz“ zu vertreten haben
  4. der Prüf- und Zertifizierungsstelle Namensänderungen und Adressänderungen unaufgefordert und unverzüglich in Textform mitzuteilen
  5. mit dem Zertifikat nur für die bescheinigte Qualifikation und Kompetenz zu werben
  6. jegliche Werbung und / oder sonstige Aussage im Zusammenhang mit ihrer Zertifizierung nur mit gültigem Zertifikat zu unternehmen und jegliche Werbung mit ungültigen, abgelaufenen oder entzogenen Zertifikaten zu unterlassen.
  7. Sich entsprechend den ethischen Rahmenbedingungen für Coaches / Trainer / Berater zu verhalten und einer entsprechenden „Ethischen Verpflichtungserklärung“ mit Aushändigung des Testats zuzustimmen. 

5.4. Zertifikatsüberwachung & Entzug des Zertifikats
Um zu überwachen, ob der Zertifikatsinhaber / die Zertifikatsinhaberin die Anforderungen dieser Grundsätze während der Zertifikatslaufzeit einhält, kann die Prüf- und Zertifizierungsstelle von ihm / ihr Auskunft über seine / ihre Tätigkeit und Glaubhaftmachung seiner / ihrer Angaben fordern. Bei Fehlverhalten kann das Zertifikat entzogen werden.
 
 
5.5. Entzug des Zertifikats
Das Zertifikat kann insbesondere entzogen werden, wenn

  1. die Anforderungen dieser Grundsätze durch den zertifizierten etca©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ nicht oder nicht mehr erfüllt werden
  2. die vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden, insbesondere die fälligen Gebühren nicht bezahlt werden
  3. die Verhaltensanforderungen laut Abschnitt 5.3. nicht eingehalten werden
  4. der zertifizierte Coach / Trainer / Berater die Überwachung des Zertifikats be- oder verhindert.

 
6. Rezertifizierung
Spätestens vier Monate vor Ablauf des Zertifikates kann der Zertifikatsinhaber / die Zertifikatsinhaberin eine Neuausstellung des Zertifikates beantragen. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist, dass

  1. der Zertifikatsinhaber / die Zertifikatsinhaberin an einem durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle angebotenen Erfahrungsaustausch  teilgenommen hat, und zwar frühestens 24 Monate nach der Zertifizierung
  2. der Zertifikatsinhaber / die Zertifikatsinhaberin nachweist, dass er im Gültigkeitszeitraum des Zertifikats mindestens drei Beratungen von Privatkunden, Unternehmen oder Einrichtungen durchgeführt hat
  3. das Zertifikat nicht entzogen wurde
  4. der Zertifikatsinhaber / die Zertifikatsinhaberin die Gebühren für die Neuausstellung bezahlt hat.

 
Alternativ zum Erfahrungsaustausch können zwei einschlägige Seminare oder Veranstaltungen von je mindestens acht Lehreinheiten besucht werden.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle entscheidet darüber, welche Veranstaltungen oder Seminare hierbei anerkannt werden.
 
6.1. Erfahrungsaustausch für etca©-„Certified-Excellence Coach / Trainer / Berater“:
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle bietet einen Erfahrungsaustausch an, der acht Lehreinheiten (à 45 Minuten) umfasst und dessen Inhalte sie festlegt.


7. Unparteilichkeit
Die Dienstleistungen der Prüf- und Zertifizierungsstelle stehen allen interessierten Personen offen, welche die Voraussetzungen erfüllen.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle garantiert die Gleichbehandlung aller Antragsteller / Antragstellerinnen.