Die Zertifizierung bietet die Gewähr, dass der zertifizierte etca©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ über das erforderliche Fach- und Handlungswissen verfügt und seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand hält.
Diese Prüfgrundsätze enthalten die Anforderungen, die ein zertifizierter etca©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ zu erfüllen und im Zertifizierungsprozess nachzuweisen hat.
1. Anwendungsbereich
Diese Grundsätze finden Anwendung bei der Antragstellung und Durchführung von Prüfung und Zertifizierung von Personen, die als „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen zu diversen Fragen beraten, trainieren und coachen.
1.1. Zertifizierungstitel
Die zertifizierten Personen sind berechtigt, sich „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater nach DIN EN ISO 17024“ der Excellence Training & Coaching Academy (etca©)“ zu nennen.
1.2. Gültigkeit
Diese Prüfgrundsätze gelten ab dem 01.01.2021
2. Begriffe
Antragsteller / Antragstellerin
eine natürliche Person, die einen Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsprozess gestellt hat, um als „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater nach DIN EN ISO 17024“ der Excellence Training & Coaching Academy (etca©)“ tätig werden zu können oder Unternehmen, die entsprechende Zertifizierungen für ihre Mitarbeiter und / oder Teilnehmer beantragen.
Certified Excellence Coach / Trainer / Berater
eine natürliche Person, die Unternehmen und Einrichtungen zu individuellen Problemstellung berät, trainiert oder coacht.
Kandidat / Kandidatin
Antragsteller / Antragstellerin, der / die zur Prüfung zugelassen ist
Kompetenz
Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen
Prüfer / Prüferin
Person, die im Auftrag der Zertifizierungsstelle den Kandidaten / die Kandidatin prüft
Rezertifizierung
Prüfung und Zertifizierung einer Person bei Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats zur Ausstellung eines neuen Zertifikates
Zertifizierung
Maßnahme, mit der die Zertifizierungsstelle bestätigt, dass die zertifizierte Person die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt
Zertifizierungsanforderungen
Anforderungen, die zu erfüllen sind, um die Zertifizierung zu erlangen oder aufrecht zu erhalten
Zertifizierungsprogramm
Beschreibung der Kompetenz und anderer Anforderungen, bezogen auf Personengruppen mit spezifischen Tätigkeiten oder Fertigkeiten.
Diese Prüfgrundsätze stellen das Zertifizierungsprogramm dar.
Zertifizierungsprozess
Tätigkeiten, mit denen eine Zertifizierungsstelle ermittelt, ob eine Person die Zertifizierungsanforderungen erfüllt, einschließlich Antragstellung, Begutachtung, Entscheidung über die Zertifizierung, Rezertifizierung sowie die Verwendung von Zertifikaten und Logos / Zeichen
Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung, Kompetenzanforderungen
Der etca© – „Excellence-Certified Coach / Trainer / Berater“ berät Privatpersonen, Unternehmen und Einrichtungen fach- und sachgerecht zu relevanten Themen und stößt entsprechende Veränderungsprozesse an.
Er berät Privatpersonen, Unternehmen und Einrichtungen so, dass sie Chancen, Möglichkeiten und Risiken, die sich durch individuelle Lösungsstrategien ergeben, realistisch einschätzen, Lösungsansätze erkennen und daraus zielführende Maßnahmen ableiten können.
Zu seinen Tätigkeiten und Aufgaben gehören insbesondere:
- Auftrag klären
- Handlungsbedarf ableiten, Maßnahmen vereinbaren und planen, Prioritäten festlegen
- Datenschutz, Vertraulichkeit beachten und einfordern
- Nutzen für die Organisation aufzeigen, die sich aktiv mit dem beauftragten Thema befasst
- relevante Informationen an die Kunden, Beschäftigten und die Führungskräfte geben
- Workshop mit den Akteuren vorbereiten und durchführen
- mögliche Maßnahmen aufzeigen und Priorisierung anleiten
- bei der Festlegung konkreter Maßnahmen unterstützen
- Möglichkeiten für Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen und zum Erfahrungsaustausch aufzeigen
- Dokumentation sicherstellen
Zur professionellen Wahrnehmung dieser Aufgaben und Durchführung der Beratung muss der etca©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ über fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenz
verfügen, insbesondere:
Fachkompetenz
- Grundlagen der Arbeitsgestaltung, sowie von personenorientierten Settings
- Grundlagen von Psychologie & Kommunikation in interdisziplinären Ansätzen
- Kompetenzen und Defizite unterschiedlicher Personengruppen und Mentalitäten
- Argumentation zu Altersbildern / Altersstereotypen
- vertiefte Kenntnisse in anerkannten Methoden
- Kennen und Anwenden spezifischer Tools & Interventionen
- Umsetzung relevanter Datenschutzbelange
Methodenkompetenz
- Projektmanagement
- Moderation, Gesprächsführung
- Entwicklung von Konzepten
- Analysieren und Interpretieren
- Präsentieren
- Argumentieren
- Beraten
- Umgang mit digitalen Medien
Sozialkompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Impulse geben und motivieren
- Umgang mit Konflikten
- Aufbau und Pflege von Netzwerken
Personal- / Selbstkompetenz
- Glaubwürdigkeit / Authentizität
- sicheres Auftreten
- ergebnisorientiertes Handeln
- ganzheitliches Denken
- analytisches Arbeiten / Denken
- Offenheit für Veränderungen
- Beurteilungsvermögen
- systematisches Vorgehen
- Selbstmanagement
- Selbstreflexion
- Empathie und Impathie
3. Zulassungsvoraussetzungen
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle prüft bei Erstantrag, ob der Antragsteller / die Antragstellerin die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung als etca©- „Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ erfüllt.
Diese sind:
4. Durchführung der Prüfung
Nachdem die Prüf- und Zertifizierungsstelle festgestellt hat, dass der Antragsteller / die Antragstellerin die im Antrag zur Zertifizierung festgelegten Anforderungen erfüllt, informiert sie den Antragsteller / die Antragstellerin über die Zulassung zur Prüfung. Die anfallenden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung sind vor Antritt der Prüfung zu zahlen.
Vor Ablegen der Prüfung hat sich der Kandidat / die Kandidatin durch einen amtlichen Lichtbild-ausweis auszuweisen.
Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt.
In der Prüfung weist der Kandidat / die Kandidatin seine/ihre Kompetenzen als eta©-„Certified Excellence Coach / Trainer / Berater“ nach.
Die Prüfung für die Kandidaten / Kandidatinnen findet durch die Ablegung einer schriftlichen Arbeitsprobe im Rahmen einer Praxisarbeit einschließlich eines Prüfungsgesprächs statt.
4.1. Arbeitsprobe:
Im Rahmen einer Praxisarbeit weist der Kandidat / Kandidatin zu einem selbstgewählten Thema die schriftliche Darlegung eines entsprechenden Coaching- / Training- / Beratermandats gemäß den Vorschriften der DIN EN ISO 17024 nach. Die Praxisarbeit sollte dabei den Umfang von 10 DIN A4-Seiten oder maximal 40.000 Zeichen nicht überschreiten.
4.2. Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung findet in der Regel als individuelles Fachgespräch statt:
Die Prüfung erstreckt sich über etwa 30-60 Minuten pro Kandidat / Kandidatin.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personenzertifizierungsstelle sind berechtigt, an den Prüfungen beobachtend teilzunehmen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile (Arbeitsprobe, mündliche Prüfung) den Anforderungen entsprechen und der Prüfer das Zertifikat ausspricht.
5. Zertifizierung, Zertifikatsüberwachung, Rezertifizierung
5.1. Zertifizierungsentscheidung
Die Zertifizierungsentscheidung wird dem Kandidaten / der Kandidatin und dem Auftraggeber / der Auftraggeberin mitgeteilt. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle stellt nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung ein entsprechendes Zertifikat aus. Bei einer negativen Zertifizierungsentscheidung werden dem Kandidat / der Kandidatin die Gründe hierfür genannt.
5.2. Gültigkeitsdauer des Zertifikats
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt 3 Jahre und beginnt mit der Ausstellung des Zertifikates. Das Zertifikat bleibt Eigentum der Prüf- und Zertifizierungsstelle.
5.3. Verhaltensanforderungen
Die zertifizierten etca©-„Certified-Excellence Coach / Trainer / Berater“ verpflichten sich,
5.4. Zertifikatsüberwachung & Entzug des Zertifikats
Um zu überwachen, ob der Zertifikatsinhaber / die Zertifikatsinhaberin die Anforderungen dieser Grundsätze während der Zertifikatslaufzeit einhält, kann die Prüf- und Zertifizierungsstelle von ihm / ihr Auskunft über seine / ihre Tätigkeit und Glaubhaftmachung seiner / ihrer Angaben fordern. Bei Fehlverhalten kann das Zertifikat entzogen werden.
5.5. Entzug des Zertifikats
Das Zertifikat kann insbesondere entzogen werden, wenn
6. Rezertifizierung
Spätestens vier Monate vor Ablauf des Zertifikates kann der Zertifikatsinhaber / die Zertifikatsinhaberin eine Neuausstellung des Zertifikates beantragen. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist, dass
Alternativ zum Erfahrungsaustausch können zwei einschlägige Seminare oder Veranstaltungen von je mindestens acht Lehreinheiten besucht werden.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle entscheidet darüber, welche Veranstaltungen oder Seminare hierbei anerkannt werden.
6.1. Erfahrungsaustausch für etca©-„Certified-Excellence Coach / Trainer / Berater“:
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle bietet einen Erfahrungsaustausch an, der acht Lehreinheiten (à 45 Minuten) umfasst und dessen Inhalte sie festlegt.
7. Unparteilichkeit
Die Dienstleistungen der Prüf- und Zertifizierungsstelle stehen allen interessierten Personen offen, welche die Voraussetzungen erfüllen.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle garantiert die Gleichbehandlung aller Antragsteller / Antragstellerinnen.